Neue Begriffe für BM und IBEM
Neue Begriffe für BM und IBEM
Die besonderen Massnahmen (BM) heissen neu «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen». Integration und besondere Massnahmen (IBEM) werden neu unter den Bezeichnungen «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» aufgeführt.
Im Fall der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen lautet die neue Bezeichnung «verstärkte sonderpädagogische Massnahmen» als «integratives besonderes Volksschulangebot.
Der Kanton Bern übernimmt damit die Begriffe des Sonderpädagogikkonkordats, welche auch in vielen anderen Kantonen verwendet werden.
Einfache sonderpädagogische Massnahmen: Spezialunterricht
Die integrative Förderung (IF) ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Lern-. Entwicklungs- oder Verhaltensschwierigkeiten die Regelklasse zu besuchen. Die Ressourcen der Kinder werden gestärkt und Defizite aufgearbeitet.
Die IF-Lehrperson ...
- schafft zusammen mit der Lehrperson günstige Lernvoraussetzungen
- unterstützt und fördert die Kinder und Jugendlichen im Lernen (z.B. Aufmerksamkeit, Lern- und Problemlösestrategien) und im Umgang mit speziellen Anforderungen (z.B. Motivation)
- berät Eltern in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag
Die IF-Lehrperson arbeitet gemeinsam mit der Lehrperson im Unterricht, im Halbklassen- oder Gruppenunterricht oder in begründeten Fällen im Einzelunterricht.
Wir Menschen können nicht ohne Kommunikation und Sprache leben. Liegen Schwierigkeiten in der Sprache und der Kommunikation vor, wirkt sich dies auf alle Lebensbereiche aus.
Logopädinnen und Logopäden sind Fachpersonen, welche Beratungen, Abklärungen und Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Störungen in der gesprochenen und geschriebenen Sprache, so wie der Stimme durchführen.
Anmeldung
Zeigt Ihr Kind Auffälligkeiten im Bereich der Sprache, Sprechen, Stimme, Redefluss oder Schriftsprache? Falls ja, sprechen Sie mit der Lehrperson Ihres Kindes, um eine Anmeldung auszufüllen. Der/ die Logopäde/ Logopädin wird danach Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Angebot
Falls die logopädische Fachperson eine Therapie empfiehlt, darf Ihr Kind 1x pro Woche, während der Unterrichtszeit in die Logopädie kommen. Aufgrund der grossen Nachfrage, kann es auch zu einer Wartezeit kommen.
Ziel der Psychomotorik-Therapie ist die ganzheitliche Förderung von Bewegung und Wahrnehmung bei Kindern unter Einbezug ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung. Die Psychomotorik ist ein Angebot für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen in den Bereichen
- der Bewegung (z.B. rennen, turnen, Koordination)
- der Wahrnehmungsfähigkeit
- der Aufmerksamkeit und Konzentration
- des emotionalen und sozialen Verhaltens
- des feinmotorischen Handgeschicks (z.B. basteln, werken, zeichnen)
- des Schrifterwerbs (schreiben)
Nach Absprache mit den Eltern und der Klassenlehrperson sowie einer fachspezifischen Abklärung durch die Psychomotorik-Therapeutin erhalten die Kinder in der Regel in einer Zweiergruppe wöchentlich diese Unterstützung.
Der Psychomotorik-Unterricht findet im Schulhaus Bernstrasse statt.
Die Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einer ausgewiesenen Hochbegabung. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Eine ausserordentliche intellektuelle Begabung liegt gemäss Kanton Bern ab einem Intelligenzquotienten (IQ) von 130 vor. Die Messung der Intelligenz wird anhand eines Intelligenztestes auf der Erziehungsberatung durchgeführt.
Die Begabtenförderung erfolgt in Pull-Out-Kursen durch eine qualifizierte Lehrperson für Begabtenförderung. In diesen Kursen werden die Kinder und Jugendlichen speziell gefördert und unterstützt. Ziel ist es, diese Schülerinnen und Schüler ihren Bedürfnissen und Potenzialen entsprechend zu begleiten und zu fördern und ihnen somit eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Dabei wird in Kleingruppen an themenspezifischen oder eigenen Projekten gearbeitet, gespielt, gerätselt und geknobelt. Die Kurse finden zentral an der Schule Bernstrasse während des regulären Unterrichts statt und umfassen wöchentlich vier Lektionen an einem halben Tag.
Die Begabtenförderung kann auch integrativ in der Regelklasse erfolgen und beinhaltet neben der Beratung von Lehrpersonen auch die Beratung von Eltern.


Einfache sonderpädagogische Massnahmen: Massnahmen zur besonderen Förderung
Kinder, bei denen sich aufgrund von Entwicklungsverzögerungen, sozialen Schwierigkeiten oder weiteren Gründen ein sanfter Schuleinstieg empfiehlt, haben mit der integrierten zweijährigen Einschulung (izE) die Möglichkeit, sich den Schulstoff der 1. Klasse in zwei Jahren anzueignen. Sie werden dabei während 4 Lektionen pro Woche durch eine IF-Lehrperson begleitet. Macht das Kind einen grossen Entwicklungsschritt und erreicht die Lernziele der ersten Klasse bereits nach einem Schuljahr, kann die zweijährige Einschulung wieder aufgehoben werden, sofern Lehrperson, IF-Lehrperson und Eltern sich einig sind.
Anmeldung/Vorgehen: Kindergartenlehrperson und Lehrperson für integrative Förderung (IF) geben den Eltern eine Empfehlung ab. Sind die Eltern mit einer IzE einverstanden, wird eine Anmeldung durch die Kindergartenlehrperson bei der Erziehungsberatung gemacht.
Zuständige IF- Lehrperson:
Einfache sonderpädagogische Massnahmen: besondere Klassen
Die KbF ist für Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen, die in den Regelklassen nicht gewährleistet werden kann.
In der KbF wird nach dem Volksschullehrplan des Kantons Bern unterrichtet.
Der Unterricht wird ausgesprochen stark auf die individuellen Lernvoraussetzungen und den Bedarf des Kindes und der Jugendlichen ausgerichtet.
Die Lernenden werden nur während einer definierten Zeit in einer KbF unterrichtet. Anschliessend wird neu überprüft, ob die Schulung in der KbF nötig und angemessen ist. Wenn möglich wird ein Übertritt in die Regelklasse angestrebt.
Eine KbF wird mit maximal 12 Lernenden geführt. Die kleine Klasse fördert das Selbstvertrauen und die Selbständigkeit der Lernenden.
Die KbF des Zyklus 2 befindet sich im Schulhaus Bernstrasse, im Schulhaus Dennigkofen befindet sich eine KbF für den Zyklus 3.
Unterstützende Massnahmen
DaZ Deutsch als Zweitsprache
Mit den Unterrichtsangeboten in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterstützt der Kanton Kinder und Jugendliche ohne Kenntnisse oder mit noch ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache beim Aufbau der notwendigen Kompetenzen. Damit sollen die Betroffenen nach und nach dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können.
DaZ-Lehrkräfte:
Intensivkurs DaZ (IK) Der Intensivkurs DaZ dauert in der Regel 10 Wochen und ist für Schülerinnen und Schüler, welche neu nach Ostermundigen gezogen sind und keine oder geringe Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Nach dem Intensivkurs werden die Schülerinnen und Schüler einer Regel-Klasse zugeteilt. Der Intensivkurs DaZ findet in der Schule Bernstrasse statt.
Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) Viele Kinder wachsen heute mehrsprachig auf: Sie sprechen zuhause mit ihren Eltern chinesisch oder kroatisch oder mit einem Elternteil spanisch, mit dem anderen deutsch. Im Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) können die mehrsprachig aufwachsenden Schülerinnen und Schüler die
Kompetenzen in ihrer Erstsprache (Mutter-/Vatersprache) und ihre Kenntnisse über die Herkunftskultur von Mutter/Vater erweitern. Zurzeit finden in der Schule Dennigkofen keine HSK-Kurse statt. Kontakt Abteilung BKS bildung.sport(at)ostermundigen.ch